Schuldnerberatung Niedersachsen e.V.

Staatlich anerkannte Schuldner­beratung

Schulden sind eine Last – wir helfen Ihnen!

Warum ist eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung kostenlos?

Mit der Insolvenzordnung hat der Staat für jeden überschuldeten Bürger erstmals einen Weg geschaffen, der es ermöglicht, wieder schuldenfrei zu werden ohne gerichtliches Verfahren denn Vorrang hat Ihre Existenzsicherung.

Diese Insolvenzverordnung ist es, die für Institutionen wie der „Schuldnerberatung NDS“ die Grundlage einer kostenlosen Schuldnerberatung bzw. Insolvenzberatung bildet.

Bei der „Schuldnerberatung NDS“ handelt es sich um eine gemeinnützige Schuldnerberatung, anerkannt vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, gemäß § 3 Abs. 1 Nds. AGInsO sowie § 305 der Insolvenzordnung.

Sämtliche von uns angebotenen Beratungsleistungen bei Überschuldung werden von uns direkt abgerechnet mit dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

So wird sichergestellt, dass Sie sich im Falle einer drohenden Privatinsolvenz in den guten Händen einer qualifizierten Schuldnerberatung befinden.

Beratungskosten sind Teil der allgemeinen Sozialberatung – dem Beratungssuchenden entstehen somit keinerlei Gebühren oder sonstige Kosten.

Sämtliche Beratungsgespräche unterliegen absoluter Diskretion!

Rufen Sie unsere Schuldnerberatung für Hannover und Umgebung an und vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin. Für jede Krise finden wir für Sie einen Ausweg – für jedes Problem finden wir für sie eine individuelle Lösung.

Endlich schuldenfrei werden – jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren! Diskret und ohne Wartezeit!

Montag – Freitag | 09:00 bis 18:00 Uhr

Pfändungen

Grundlage einer jeden Pfändung ist zunächst ein vollstreckbarer Titel.

• Vermeidung einer Pfändung
(Zwangsvollstreckung)
• Was darf gepfändet werden (Kahlpfändung)?
• Aktuelle Pfändungsfreigrenzen
• Was es beim Pfändungsschutz Konto (P-Konto) zu beachten gilt

Pfändungsschutz Konto
(P-Konto)

Wir helfen Ihnen bei der Einrichtung eines Girokontos, das als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt werden kann.

Aktuelle darf gepfändet werden bis zu einer Grenze von 1.259,99 Euro pro Monat.

Weitere Pfändungsschutzgrenzen (abhängig von Verdienst und Anzahl der Familienmitglieder) finden Sie in unserer Pfändungstabelle.

Beträge oberhalb von 3.840,08 Euro sind voll pfändbar.

Überschuldung

Von einer Überschuldung spricht man immer dann, wenn die Rückführung der Schulden weder aus dem Vermögen noch aus dem pfändbaren Teil des Einkommens möglich ist.

Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Entschuldung ist zunächst, dass der notwendige Lebensunterhalt aus dem unpfändbaren Teil des Einkommens bestritten werden kann.

Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt ist eine Möglichkeit für überschuldete Personen schuldenfrei zu werden.

Das Gesetz schreibt vor Durchführung eines Insolvenzverfahrens den Versuch einer außergerichtlichen Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern vor.

Unterhaltsschulden

Seit 01. Juli 2014 gilt im Insolvenzrecht eine Verschärfung bei Unterhaltsschulden.

Bei säumigen Unterhaltszahlungen erfolgt keine Restschuldbefreiung mehr und die Unterhaltsberechtigten werden behandle als „priveligierte Gläubiger„.

Immobilienschulden

Niedrige Hypothekenzinsen und der Wunsch die Miete „in die eigene Tasche“ zu zahlen sind verlockende Anreize zur Traum-Immobilie.

Doch welche Gefahren verbergen sich hinter Bezeichnungen wie Anschlussfinanzierung oder „Margin Call“?

Was ist zu tun wenn die Schuldenfalle zuschlägt? Die kostenlose Schuldnerberatung Hannover klärt Sie auf.

Schwerpunkte der Schuldnerberatung Hannover

Unsere Leistung – Ihre Pflichten bei Überschuldung

Nach Beauftragung einer Schuldnerberatung – wie geht es weiter ?

Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass ein Schuldner der Meinung ist, mit der Beauftragung einer Schuldnerberatung seiner Mitwirkungspflicht genüge getan zu haben.

Tatsächlich ist der Weg aus der Schuldenspirale jedoch lang und beschwerlich – nicht nur in finanzieller Hinsicht.

Wir stellen den Anspruch an uns selbst schnell, effizient und vor allem juristisch einwandfrei zu arbeiten. dafür benötigen wir Ihre aktive Mitarbeit denn so wie Sie von uns eine kompetente und umfangreiche Schuldnerberatung erwarten, erwarten wir im Gegenzug, dass auch Sie Ihre „Hausaufgaben“ machen.

Das Beibringen sämtlicher benötigter Unterlagen sowie das Einhalten von Terminen sind die Grundvoraussetzungen für die erfolgreiche Vermeidung eines Verfahrens zur Privatinsolvenz!

Bedeutung der persönlichen Lebensumstände bei Überschuldung

Oftmals gilt es für einen Schuldner neben seinen aktuellen finanziellen Problemen auch noch die Lebensumstände die zur Überschuldung geführt haben wieder in den Griff zu bekommen.

Bei tiefer liegenden Problemen wie z.B. Spielsucht, Alkohol, etc. geht mit der Lösung der finanziellen Probleme auch immer eine Veränderung der Lebensweise einher.

Nur so lässt sich vermeiden, in Zukunft in eine neuerliche Umklammerung seiner Gläubiger zu geraten.