Schuldenbereinigung
Alles was sie über das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren (Schuldenbereinigungsplan) bei einer Privatinsolvenz wissen müssen
Nach dem Scheitern einer aussergerichtlichen Einigung – wie geht es weiter ?
Nach dem Scheitern einer aussergerichtlichen Einigung folgt der Insolvenzantrag
Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Verbraucherinsolvenz/Privatinsolvenz) hat das Gericht die Möglichkeit noch einmal den Versuch einer gerichtlichen Schuldenbereinigung zu unternehmen.
Immer dann wenn Zahlungen auf die Schulden angeboten werden können macht es Sinn diesen Versuch zu unternehmen.
Der Einigungsdruck auf die Gläubiger ist wesentlich höher und das Gericht hat unter bestimmten Voraussetzungen die rechtliche Möglichkeit ablehnende Gläubiger zwangsweise zu ersetzen.
Was ist zu tun beim Scheitern einer aussergerichtlichen Einigung / aussergerichtlichen Schuldenbereinigung ?
Sind alle Versuche einer aussergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern gescheitert, so bleibt dem Schuldner nur der Weg in die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz).
Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer Bescheinigung von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle.
Anschliessend erstellt diese zusammen mit dem Schuldner einen Schuldenbereinigungsplan, in dem sämtliche Leistungen und Verbindlichkeiten an alle Gläubiger aufgelistet sind.
Ein seriöser Schuldenbereinigungsplan beinhaltet stets auch einen Zahlungs- und Tilgungsplan !
Bei Einhaltung aller Formalitäten wird das Gericht danach mit Hilfe dieses Schuldenbereinigungsplans ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnen und dieses, in Abstimmung mit den Gläubigern, umsetzen.
Ein daran anschliessendes Insolvenzverfahren wird jedoch prinzipiell nur dann eröffnet, wenn die dabei anfallenden Verfahrenskosten durch ein entsprechend ausreichendes Vermögen abgedeckt sind.