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Wenn aus Schulden Überschuldung wird droht oft Privatinsolvenz

Überschuldung bei privaten Haushalten und drohender Verbraucherinsolvenz

Von Überschuldung spricht man immer dann, wenn die Rückführung der Schulden weder aus dem Vermögen noch aus dem pfändbaren Teil des Einkommens möglich ist

Haushaltsplan – Ihr Überblick über Einnahmen und Ausgaben

Was am Ende eines Monats überbleibt nachdem alle Verpflichtungen beglichen sind – wer weiss das schon?
Mit dem Muster-Haushaltsplan der kostenlosen Schuldnerberatung Niedersachsen e.V. behalten Sie nicht nur den Überblick über Ihre monatlichen Einnahemn und Ausgaben, sondern auch über deren Verteilung.

Die Einträge im Haushaltsplan bilden im Falle eines Schuldenbereinigungsplans für uns die Grundlage, für eine von den Gläubigern akzeptierte Verteilungrate.

Ziel ist die Abwendung einer Privatinsolvenz.

Gläubigeraufstellung bei der aussergerichtlichen Schuldenbereinigung

Jede aussergerichtliche Schuldenbereinigung benötigt Informationen – und sie beginnt mit dem Sammeln und Auflisten von Gläubigerinformationen, dem Erfassen von Verbindlichkeiten.

Hierzu gehören:

  • Name und Anschrift der Gläubiger
  • evtl. Name und Anschrift der Gläubigervertreter (Anwalt, Inkassobüro…)
  • ergangene rechtliche Bescheide und Maßnahmen wie z.B. (Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung…).
  • wurden diese Maßnahmen angedroht/eingeleitet/vollzogen?

All diese Informationen benötigen wir für eine optimale Beratung auf Ihrem Weg aus der Schuldenfalle. Verwenden Sie daher unseren Vordruck der Gläubigeraufstellung und bringen Sie zu Ihrem ersten Termin bei ausgefüllt mit.

Aktuelle Pfändungstabelle 2021 mit Pfändungsfreigrenzen

Tabellarische Übersicht der Pfändungsfreigrenzen für das bereinigte Nettoeinkommen.

Seit 2021 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.259,99 € monatlich und erhöht, wenn der Schuldner gesetzlichen Unterhaltspflichten nachkommt.
Erhöht sich die Zahl der Unterhaltsberechtigten, erhöht sich ebenfalls pfändungsfreie Betrag.

Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen entnehmen Sie unserer aktuelle Pfändungstabelle.

Schufa Bonitätsauskunft (Selbstauskunft)

Was genau ist eigentlich die Schufa?

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) speichert Verbraucherdaten. Diese Daten werden zur Verfügung gestellt von den Vertragspartnern der Schufa.
Zudem hat sie Zugriff auf die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte. Anhand dieser Ddaten wird so die Bonität eines Verbrauchers ermittelt.

Seit 2010 ist die Schufa gesetzlich verpflichtet, jedem Bundesbürger einmal jährlich eine kostenlose Bonitätsauskunft zu erteilen.

Voraussetzung für diese Auskunft ist das Ausfüllen und Zurücksenden eines
Schufa Bonitätsauskunftsformulars.

Achtung
Die Schufa ist verpflichtet, Ihnen diese Auskunft 1x jährlich kostenlos zur Verfügung zu stellen! Kreuzen sie daher am Fusse der ersten Seite keinesfalls die Option
"Alternativ: Bestellung Bonitätsauskunft 24,95 € (inkl. 19% MwSt.)"
an, tragen Sie dort auch nicht Ihre Bankverbindungen ein!