Aussergerichtliche Einigung
Versuch einer aussergerichtlichen Einigung bei drohender Privatinsolvenz
Hilfe der kostenlosen Schuldnerberatung Hannover bei aussergerichtlicher Einigung
Vor Durchführung eines Privatinsolvenzverfahrens verlangt das Gesetz den Versuch einer außergerichtlichen Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern.
Der Schuldner unterbreitet den Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan, der sofern die Gläubiger zustimmen, zu einem außergerichtlichen Vergleich führt.
In der Gestaltung des Plans ist der Schuldner frei. Er kann den Gläubigern vorschlagen was immer er möchte. So kann der Plan eine Einmalzahlung, Ratenzahlung oder aber auch keine Zahlung (Nullplan) vorsehen. Auch Mischformen sind denkbar.
Gesetzlich vorgeschrieben ist vor der Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens lediglich der Versuch einer einer aussergerichtlichen Einigung.
Keine der beiden Parteien ist jedoch verpflichtet den Vorschlägen der jeweils anderen Partei zuzustimmen.
Ein Privatinsolvenzverfahren stellt für den Schuldner immer die letzte (und unangenehmste) Möglichkeit dar, einen Weg aus der Schuldenspirale zu finden.
Erfolgsaussichten einer aussergerichtlichen Einigung zur Abwendung eines Privatinsolvenzverfahrens
Eine aussergerichtliche Einigung steht bei unserer Arbeit als Schuldnerberatung für Hannover stets im Vordergrund.
Tatsache ist jedoch auch:
über Erfolg oder Misserfolg einer solchen Einigung entscheiden keine „Softskills“ wie Verhandlungsgeschick oder Menschenkenntnis sondern umfangreiche Kenntnisse der Gesetzeslage auf Seiten unserer rechtsanwaltlichen Beratung und vorhandene Insolvenzmasse (Kapital oder Sachwerte) auf Seiten des Schuldners.
Aus unserer langjährigen Erfahrung als hannoversche Schuldnerberatung, müssen wir feststellen, dass die Menge an eingeleiteten Insolvenzverfahren die der erfolgreichen außergerichtlichen Einigungsversuche leider deutlich übertrifft.
Die Voraussetzung für eine erfolgreiche aussergerichtliche Einigung vor Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens, bedingt auf Schuldnerseite stets die Möglichkeit zukünftiger Zahlungen.
Als Faustformel gilt: Je höher die angebotenen Zahlungen, desto größer die Wahrscheinlichkeit eines zustandekommenden Vergleichs !