Verjährung

Können Unterhaltsschulden verjähren ? Die kostenlose Schuldnerberatung Hannover hilft Ihnen weiter

Unterhaltsschulden bei Privatinsolvenz

Was es bei einer Verjährungsfrist bei Unterhaltsschulden zu beachten gilt

Finanzielle Ansprüche eines Gläubigers an einen Schuldner gelten nicht bis in alle Ewigkeit.
Der Gesetzgeber hat hierfür die Möglichkeit der Verjährung geschaffen.
Die Verjährung von Unterhaltsschulden bildet hierbei keine Ausnahme.

Die Verjährungsfrist von Unterhaltsansprüchen entspricht der vom Gesetzgeber definierten, regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Wichtig dabei ist:
Gemäss § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres, in dem der Unterhaltsanspruch entstanden ist.
Ausserdem musste der Unterhaltsschuldner von der Unterhaltsverpflichtung Kenntnis haben oder hätte davon Kenntnis haben müssen.

Verjährung bei Unterhaltsansprüchen – Bei vorliegen eines Unterhaltstitels gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren

Nach Titulierung von Unterhaltsansprüchen gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren
Als Beginn der Verjährungsfrist gilt hierbei das Datum des rechtskräftigen Urteils (Datum des Unterhaltstitels) bzw. im Falle einer Urkunde, das Datum der Niederschrift

Dem so in Anspruch genommenen (Unterhaltsschuldner) soll damit die Möglichkeit gegeben werden, rechtzeitig Rücklagen zu bilden und nicht überrascht zu werden von hohen Unterhaltsrückständen da Umfang und Anspruch einer Unterhaltspflicht oftmals nicht abzuschätzen sind.