Kontopfändungen und andere Pfändungen

"Pfändung" bezeichnet die Beschlagnahme einer Forderung oder eines Gegenstandes zum Zwecke der Verwertung.

Was darf von Gläubigern gepfändet werden ?

Im Pfändungsrecht wird unterschieden zwischen der Pfändung von Sachen und der Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechten.

Grundlage einer jeden Pfändung ist zunächst ein vollstreckbarer Titel.

Ein solcher Titel kann aus einem End- oder Versäumnisurteil, einem gerichtlichen Vergleich oder einem notariellen Schuldanerkenntnis mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung resultieren.

Einen bestehenden Titel anzugreifen ist so gut wie unmöglich !

Sollte daher gegen Sie eine Forderung durch Klage oder Mahnbescheid geltend gemacht werden bedarf es schnellstens einer Beratung um zu prüfen, ob und in welcher Höhe die Forderung berechtigt ist.

Gerade Forderungen die bereits durch ein Inkassobüro geltend gemacht wurden weisen oft viel zu hohe geltend gemachte Kosten aus.

Sollte bereits ein vollstreckbarer Titel vorliegen müssen Sie mit jederzeitiger Pfändung rechnen.

Gepfändet werden darf jedoch nicht alles was sich im Besitz eines Schuldners befindet (Vermeidung von „Kahlpfändung„). Bestimmte Gegenstände sind durch die gesetzlich geschützte Unpfändbarkeit dem Zugriff eines Gläubigers auf Dauer entzogen.

Unpfändbare Sachen bei Zwangsvollstreckung

  • Gegenstände des persönlichen Gebrauchs
  • dem Haushalt dienende Sachen
  • Nahrungsvorräte für die nächsten 4 Wochen (bzw. erforderlicher Geldbetrag zu deren Beschaffung)
  • zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit benötigte Sachen (Handwerkszeug, Dienstkleidung, etc.)
  • Trauringe, etc.
  • Haustiere

Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechten

Bei bestehendem Vermögen ist die Sachlage klar:
Vermögen kann gepfändet werden bis zur gesetzlich festgelegten Pfändungsschutzgrenze (siehe dazu auch: aktuelle Pfändungstabelle).

Auch Forderungen an Dritte können gepfändet werden.

Grundsätzlich erstrecken sich Forderungspfändungen auf alle zum Schuldnervermögen gehörende Forderungen.

Insbesondere können auch Forderungen die erst in der Zukunft fällig werden, wie z.B. Lebensversicherungen, Bausparverträge, Mietkautionen, Steuererstattungsansprüche etc. gepfändet werden.

Miterben zu Schwierigkeiten führen. Lassen Sie sich zu diesem Problem rechtzeitig durch uns beraten.

Grundsätzlich erstrecken sich Forderungspfändungen über alle zum Schuldnervermögen gehörenden Forderungen.

Wichtig:
Sollten Sie Schulden haben und eine Erbschaft machen kann der Erbanteil gepfändet werden.
Insbesondere bei Immobilienbesitz kann dies vor allem für eventuelle Miterben zu Schwierigkeiten führen. Lassen Sie sich zu diesem Problem rechtzeitig durch uns beraten.