Privatinsolvenz
Was ist zu tun bei einer drohenden Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)?
Drohende Privatinsolvenz? Die kostenlose Schuldnerberatung Hannover hilft
Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt ist eine Möglichkeit für überschuldete Personen schuldenfrei zu werden.
Mit der Insolvenzordnung hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Entschuldung in einem gesetzlich geregelten Verfahren gegeben.
Notwendig geworden war dieses Gesetz weil in einer schuldengetriebenen Wirtschaft immer größere Teile der Bevölkerung überschuldet waren und bis zu Ihrem Lebensende gepfändet werden konnten.
Dies hat dazu geführt dass dieser Personenkreis kein besonderes Interesse mehr an zumindest legaler wirtschaftlicher Betätigung hatte. Folge einer fehlenden Möglichkeit sich zu entschulden waren nicht zu vertretende volkswirtschaftliche Schäden.
Überschuldung ist kein Ausdruck persönlichen Versagens sondern in erster Linie als Kollateralschaden unserer Wirtschaftsordnung zu betrachten !
12 Jahre rechtsanwaltliche Tätigkeit im Bereich Schuldnerberatung und Insolvenzrecht heissen: Wir finden für sie einen Weg durch den komplizierten Dschungel der Insolvenzverordnung.
Für einen Juristen, wie den Verfasser dieser Zeilen, ist die Insolvenzordnung ein Gesetz wie jedes andere. Es ist unsere Aufgabe in Anwendung des Gesetzes das für den Mandanten bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Ein solches Ergebnis kann aus einer außergerichtlichen Einigung, einem gerichtlichen Zwangsvergleich, einem angenommenen Insolvenzplan oder aus einem Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung bestehen.
Schuldenfrei in 3 Jahren
Sind weder Sachwerte noch pfändbares Einkommen vorhanden besteht erfahrungsgemäß keine Chance auf eine außergerichtliche Einigung.
Ist der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert erstellen wir die Insolvenzantragsunterlagen und beantragen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Mit dem Tag der Insolvenzeröffnung beginnt die Wohlverhaltensperiode, d.h. der Zeitraum bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.
Dieser Zeitraum beträgt 3 Jahre.
Während des Verfahrens wir das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet. Gleichzeitig hat er die pfändbaren Bestandteile seines Einkommens abzuführen, siehe: aktuelle Pfändungstabelle 2019. Die so erzielten Beträge werden zunächst auf die Kosten des Verfahrens angerechnet.
Es ist schlicht falsch, dass der Schuldner sich in einem Insolvenzverfahren schlechter stellt als ohne ein Insolvenzverfahren. Zumindest aus juristischer Sicht.
Gesetzliche Pflichten eines Schuldners bei einer Privatinsolvenz
Nach Eröffnung einer Privatinsolvenz gilt, für die Zeit der Wohlverhaltensperiode, für den Schuldner die Einhaltung einiger strenger Regeln:
- Pfändbares Einkommen ist vom Arbeitgeber an den/die Gläubiger unverzüglich weiterzuleiten.
- Im Falle der Arbeitslosigkeit eines Schuldners muss dieser, um die Ansprüche der Gläubiger nicht ins Leere laufen zu lassen, sich nicht nur um Arbeit bemühen sondern ist vielmehr auch verpflichtet, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen.
- Wohnungswechsel oder Wechsel des Arbeitgebers sind dem Gericht mitzuteilen.
Bei Einhaltung aller Pflichten und Auflagen wird dem Schuldner nach Ablauf der Wohlverhaltensfrist Restschuldbefreiung gewährt.
Sämtliche Restschulden gehören somit dann der Vergangenheit an.
Nicht restschuldbefreit sind Schulden die aus Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten resultieren, wie Geldstrafen oder Schadenersatzforderungen aus Straftaten.
Ebenfalls nicht restschuldbefreit ist seit der Reform von 2014 rückständiger gesetzlicher Unterhalt den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht geleistet hat, § 302 Insolvenzordnung.